Betreten von Grundstücken

  • Das Notwegerecht
    Notwegerecht bei fehlender Anbindung an Straße
    Berechtigter des Notwegs hat ihn auf seine Kosten herzustellen
    Entschädigung für Nachbarn, der vom Notweg betroffen ist

  • Das Hammerschlags- und Leiterrecht
    Nachbar hat Betreten des Grundstücks zu dulden
    Rechtsgrundlage in Nachbargesetzen oder im Gewohnheitsrecht
    Mögliche Entschädigungspflicht bei längerer Nutzung des Nachbargrundstücks

  • Das Anwenderecht
    Bauern dürfen Nachbargrundstück nutzen, wenn es zur Bestellung der Felder notwendig ist
    Erlöschen durch fehlende Inanspruchnahme
    Anwenderrecht darf nicht beeinträchtigt werden

  • Die Grunddienstbarkeit
    Regelung der Nutzung des Nachbargrundstücks im Grundbuch
    Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit
    Eigentümer des belasteten Grundstücks muss zustimmen

  • Gesetzliche Grundlagen