Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Beeinträchtigungen durch Licht und Beleuchtung
- Was ist erlaubt, was ist verboten?
Probleme durch Beschattung, Schlagschatten und Halogenstrahler
Duldungspflicht bei unwesentlicher Beeinträchtigung
Einhaltung der Grenzwerte der Licht-Richtlinie des LAI - Entschädigung in Geld für unzumutbare Beeinträchtigungen
Geldentschädigung bei Duldung von wesentlichen Beeinträchtigungen
Kann die Beeinträchtigung zumutbar abgestellt werden?
Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Grad der Beeinträchtigung - Rechtsprechung
Außenleuchte von 40 Watt Stärke kann untersagt werden
Lichtreflexe einer Glaskuppel können abgewehrt werden
Abschirmeinrichtung für Straßenlaterne kann gefordert werden - Gesetzliche Grundlagen