Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Grenzstreitigkeiten
- Die Grenzeinrichtung
Grenzeinrichtung ist eine Barriere zwischen zwei Grundstücken
Unterhalt der Einrichtung ist zu teilen
Grenzeinrichtung darf nicht eigenmächtig beseitigt werden
- Die gemeinsame Grenzwand und die Nachbarwand
Nachbarwand wird mit Zustimmung des Grundstücknachbars errichtet
Anbaurechte an Kommunwand
Nachbargesetze regeln Unterhaltslast
- Der Grenzbaum und der Grenzstrauch
Baum auf Grundstücksgrenze gehört beiden Nachbarn
Kosten der Fällung
- Der Überbau auf Nachbars Grundstück
Gebäudeteil auf Nachbars Grundstück
Bei sofortigem Widerspruch Beseitigungsanspruch
Duldung des und Entschädigung für den Überbau
- Die Grenzabmarkung – Was tun, wenn die Grundstücksgrenzen unklar sind?
Grenzzeichen markieren Grundstücksgrenze
Eigentümer haben Anspruch auf Abmarkung
Anwältin für Nachbarrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Tel. 01234 / 56789
eva@mustermann.de
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