- Rechtsanwältin Eva Mustermann,
- Musterstraße 1,
- 12345 Musterhausen,
- Tel.: 01234/56789,
- eva@mustermann.de
Lärm und Geräusche
- Was ist erlaubt, was ist verboten?
Wesentliche Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks kann abgewehrt werden
Es ist auf den verständigen Durchschittsmenschen abzustellen
Überschreitung von Grenz- und Richtwerten
- Entschädigung in Geld für unzumutbare Beeinträchtigungen
Geldentschädigung bei Duldung von wesentlichen Beeinträchtigungen
Kann die Beeinträchtigung zumutbar abgestellt werden?
Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Grad der Beeinträchtigung - Rechtsprechung
Grundgesetz gestattet nicht die Störung der Nachtruhe
Kinderlärm ist in der Regel im Interesse einer kinderfreundlichen Umwelt in Kauf zu nehmen Überschreitung der Grenzwerte nach TA-Lärm - Gesetzliche Grundlagen
Anwältin für Nachbarrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Tel. 01234 / 56789
eva@mustermann.de
Sie sind Anwalt/Anwältin
für Nachbarrecht?
Dann könnte hier Ihr Name stehen.
Mehr erfahren…
