Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Lärm und Geräusche
- Was ist erlaubt, was ist verboten?
Wesentliche Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks kann abgewehrt werden
Es ist auf den verständigen Durchschittsmenschen abzustellen
Überschreitung von Grenz- und Richtwerten
- Entschädigung in Geld für unzumutbare Beeinträchtigungen
Geldentschädigung bei Duldung von wesentlichen Beeinträchtigungen
Kann die Beeinträchtigung zumutbar abgestellt werden?
Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Grad der Beeinträchtigung - Rechtsprechung
Grundgesetz gestattet nicht die Störung der Nachtruhe
Kinderlärm ist in der Regel im Interesse einer kinderfreundlichen Umwelt in Kauf zu nehmen Überschreitung der Grenzwerte nach TA-Lärm - Gesetzliche Grundlagen
Anwältin für Nachbarrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
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