Lärm und Geräusche

  • Was ist erlaubt, was ist verboten?
    Wesentliche Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks kann abgewehrt werden
    Es ist auf den verständigen Durchschittsmenschen abzustellen
    Überschreitung von Grenz- und Richtwerten

  • Entschädigung in Geld für unzumutbare Beeinträchtigungen
    Geldentschädigung bei Duldung von wesentlichen Beeinträchtigungen
    Kann die Beeinträchtigung zumutbar abgestellt werden?
    Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Grad der Beeinträchtigung

  • Rechtsprechung
    Grundgesetz gestattet nicht die Störung der Nachtruhe
    Kinderlärm ist in der Regel im Interesse einer kinderfreundlichen Umwelt in Kauf zu nehmen Überschreitung der Grenzwerte nach TA-Lärm

  • Gesetzliche Grundlagen

Anwältin für Nachbarrecht

Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei

Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Tel. 01234 / 56789
eva@mustermann.de

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