- Rechtsanwältin Eva Mustermann,
- Musterstraße 1,
- 12345 Musterhausen,
- Tel.: 01234/56789,
- eva@mustermann.de
Beeinträchtigungen mit Wasser
- Was ist erlaubt, was ist verboten?
Differenzierung Traufwasser und wild abfließendes Wasser
Abfluss des Wassers darf nicht zum Nachteil des Nachbarn verändert werden
Bau einer Staumauer ist unzulässig
- Entschädigung in Geld für unzumutbare Beeinträchtigungen
Geldentschädigung bei Duldung von wesentlichen Beeinträchtigungen
Kann die Beeinträchtigung zumutbar abgestellt werden?
Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Grad der Beeinträchtigung
- Recht der Grundstücksentwässerung
Pflicht zur Genehmigung von Entwässerungsanlagen
Folgen einer Missachtung der Pflicht zur Herstellung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen
- Rechtsprechung
Niederschlagswasser darf auf tiefer liegendes Grundstück fließen
Kein Abwehranspruch gegen Spritzwasser von der Straße
Bauliche Veränderungen dürfen nicht zu Beeinträchtigung durch abfließendes Wasser führen
- Gesetzliche Grundlagen
Anwältin für Nachbarrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Tel. 01234 / 56789
eva@mustermann.de
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