Beeinträchtigungen mit Wasser

  • Was ist erlaubt, was ist verboten?
    Differenzierung Traufwasser und wild abfließendes Wasser
    Abfluss des Wassers darf nicht zum Nachteil des Nachbarn verändert werden
    Bau einer Staumauer ist unzulässig

  • Entschädigung in Geld für unzumutbare Beeinträchtigungen
    Geldentschädigung bei Duldung von wesentlichen Beeinträchtigungen
    Kann die Beeinträchtigung zumutbar abgestellt werden?
    Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Grad der Beeinträchtigung

  • Recht der Grundstücksentwässerung
    Pflicht zur Genehmigung von Entwässerungsanlagen
    Folgen einer Missachtung der Pflicht zur Herstellung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen

  • Rechtsprechung
    Niederschlagswasser darf auf tiefer liegendes Grundstück fließen
    Kein Abwehranspruch gegen Spritzwasser von der Straße
    Bauliche Veränderungen dürfen nicht zu Beeinträchtigung durch abfließendes Wasser führen

  • Gesetzliche Grundlagen

Anwältin für Nachbarrecht

Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei

Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Tel. 01234 / 56789
eva@mustermann.de

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