Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Beispiele aus der Rechtsprechung
BGH
Hinweisbeschluss vom 21.02.2012
VIII ZR 22/11
Die Überschreitung des zulässigen Richtwertes um 4 dB (A) durch nächtlichen Baustellenlärm führt nicht zu einer erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung einer Mietwohnung, wenn der Mieter die Lärmbeeinträchtigung durch ein einfaches Schließen der Fenster hätte vermindern können.
OLG Düsseldorf
15.01.1990
NJW 1990, 1676
Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gibt einem Wohnungsinhaber nicht das Recht, einmal im Monat durch lautstarkes Feiern die Nachtruhe zu stören.
OLG Düsseldorf
11.10.1995
NJW-RR 1996, 211
Lärm spielender Kinder durch Schreien, Lachen und Toben kann die Immissionsrichtwerte der gesetzlichen Regelungen erheblich überschreiten. Alleine diese Überschreitung von Lärmgrenzwerten lässt Kinderlärm nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen werden. Es ist zu berücksichtigen, dass Kinderlärm eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung des kindlichen Spielens darstellt, die nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann. Wer sich für das Wohnen in einer kinderfreundlichen Umgebung entschieden hat, muss die hierdurch bedingten Nachteile wie Kinderlärm in Kauf nehmen.
LG Heidelberg
23.10.1996
NJWE-MietR 1997, 234
Eine im Interesse der Allgemeinheit stehende kinderfreundliche Umwelt bedingt, dass die berechtigten Interessen der sich von Kinderspiellärm in einem reinen Wohngebiet gestört fühlenden Nachbarn jedenfalls dann zurücktreten müssen, wenn der Lärm das Maß der gewöhnlichen Belästigung nicht übersteigt und im wesentlichen die allgemeinen Ruhezeiten beachtet werden.
AG Warendorf
19.08.1997
DWW 1997, 344
Der Wohnungsmieter kann von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser auch tagsüber Geräusche durch Musik, Streitigkeiten und lautes Stöhnen sowie "Yippie"-Rufe beim Sexualverkehr auf Zimmerlautstärke hält.
BGH
30.10.1981
NJW 1982, 440
Ein Betreiber einer Kaffeegroßrösterei hat als mittelbarer Störer dafür zu sorgen, dass Silolastzüge und Speditionslastkraftwagen nicht unzulässig vor einem Nachbargrundstück halten und parken und dabei den Motor laufen lassen.
OLG Frankfurt
22.08.1984
NJW 1985, 2138
Bei einer richterlichen Entscheidung im Rahmen der Gebrauchsregelung ist die zulässige Spieldauer für musizierende Miteigentümer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen. Im konkreten Fall hielt das OLG eine Klavierspielzeit von täglich anderthalb Stunden für angemessen.
OLG Koblenz
04.09.2003
NVwZ-RR 2004, 24
Dass die von Veranstaltungen in einem Dorfgemeinschaftshaus ausgehenden Lärmbelästigungen der Nachbarn wesentlich und daher zu unterlassen sind, ist bei Überschreitung der für die Örtlichkeit geltenden Vorgaben der TA-Lärm indiziert. Die Indizwirkung kann nur durch besondere Umstände aufgehoben sein.
AG München
07.01.2005
NJW 2005, 760
In einem reinen Wohngebiet ist der Betrieb einer Lärm verursachenden Standheizung in einem KFZ nicht ohne weiteres zulässig. Im Einzelfall kann sich ein räumlich begrenzter Abwehranspruch des Betroffenen ergeben.
LG Aachen
07.10.1987
NVwZ 1988, 189
Bei Überschreitung der Grenzwerte nach der TA-Lärm ist ein Unterlassungsanspruch gegen eine Stadt wegen des Lärms vom Schulsportplatz außerhalb der Schulstunden gegeben.
OLG Köln
15.05.1991
NJW-RR 1991, 1425
Sind die von einer im Freien aufgestellten Tischtennisplatte ausgehenden Lärmbelästigungen wesentlich und nicht ortsüblich, dann kann der Grundstücksnachbar verlangen, dass das Tischtennisspielen während der Ruhezeiten unterbleibt.
OLG Düsseldorf
03.12.2001
NJOZ 2002, 1006
Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob Einwirkungen auf ein Grundstück dessen Benutzung wesentlich beeinträchtigen, ist eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung des Empfindens eines verständigen Durchschnittmenschens. Bei dieser wertenden Betrachtung sind, wenn die Beeinträchtigung durch den öffentlichen Personennahverkehr verursacht wird, dessen große Bedeutung sowie das überragende Allgemeininteresse an einem funktionierenden öffentlichen Personennahverkehr zu berücksichtigen.
BGH
10.12.2004
NJW 2005, 660
Ist ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden, kommt ein zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch nach § 906 II 2 BGB wegen Lärmbelästigungen grundsätzlich nicht in Betracht.
OLG Nürnberg
25.04.1991
NJW-RR 1991, 1230
Das Bellen von bis zu zwölf Hunden zu unterschiedlichen Tageszeiten ist für das Grundstück des Nachbarn eine erhebliche Störung. Das Verlangen der Unterlassung der Hundezucht ist daher gerechtfertigt.
AG Bad Oldesloe
18.12.1998
NZM 2000, 631
Bei Lärmbeeinträchtigung durch Saatkrähen ist ein Beseitigungsanspruch des Nachbarn nicht gegeben, da diese Beeinträchtigung ausschließlich auf Naturkräfte zurückgeht.
LG Aschaffenburg
26.08.1999
NVwZ 2000, 965
Gegen störendes Zeitläuten von einer Kirchturmuhr kann für einen verständigen Durchschnittsmenschen eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Von der Ortsüblichkeit des Zeitläutens kann nicht ausgegangen werden.
LG Hanau
06.11.1984
NJW 1985, 500
Der Nachbar ist nicht verpflichtet, Lärmbelästigungen, die von Fröschen in einem Teich seines Gartens ausgehen, zu verhindern.
LG Ingolstadt
30.11.1989
NJW-RR 1991, 654
Das Krähen von Hähnen auf dem Nachbargrundstück ist dann unzulässig, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung kommt. Dies ist auch in einer landwirtschaftlich genutzten Gegend vorstellbar.
OLG Frankfurt
19.05.1987
NJW-RR 1987, 1166
Das Schreien eines frei gehaltenen Pfaus kann für den Nachbarn einen Unterlassungsanspruch begründen, wonach der Pfau nachts von 22 bis 7 Uhr in einem geschlossenen Raum zu halten ist.
BGH
05.12.1993
NJW 1993, 1656
Bei der Bewertung der Zumutbarkeit von Lärm kann bei der notwendigen Wertung im Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung auch den Bewohnern eines reinen Wohngebietes Lärm als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens in höherem Maße zugemutet werden, als er generell in reinen Wohngebieten zulässig ist.
BGH
20.03.1975
NJW 1975, 1406
Bei der Würdigung, welches Maß von Straßenlärm dem Eigentümer eines Wohngrundstücks entschädigungslos zugemutet werden kann, ist die Wertentscheidung des Bundesimmissionsschutzgesetzes für den Schutz von Wohngebieten vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu beachten.
LG Nürnberg
1.02.2000
AZ.: 13 S 5083/99
Der Betreiber eines Lokals kann für den von seinen Gästen ausgehenden Lärm verantwortlich sein (einschließlich Motorgeräusche beim Wegfahren). Die Gaststätten-Erlaubnis entbindet nicht von der Beachtung des Lärmschutzes. Bei der Wertung des Lärms als "wesentlich" ist auf den verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen.
AG Berlin-Charlottenburg
30.08.2007
AZ.: 223 C 320/06
Aufgrund der stets von Großbaustellen ausgehenden Lärmemissionen kann von einer Beeinträchtigung des Wohngebrauchs ausgegangen werden, die eine Minderung von 10% des Mietzinses rechtfertigen.
Für eine über 10% hinausgehende Minderung bedarf es genauer Angaben über die Dauer, das Ausmaß und die Intenstät der Störungen.
VGH Hessen
31.05.2011
IBR 2011, 487
Sofern von einer Baustelle erhebliche Lärmimmissionen ausgehen, hat die zuständige Behörde durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass an der Wohnung des betroffenen Anwohners die Immissionsrichtwerte nach der AVV Baulärm von tagsüber 65 db(A) und nachts 50 db(A) nicht überschritten werden.
Anwältin für Nachbarrecht
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