Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Betreten von Grundstücken
- Das Notwegerecht
Notwegerecht bei fehlender Anbindung an Straße
Berechtigter des Notwegs hat ihn auf seine Kosten herzustellen
Entschädigung für Nachbarn, der vom Notweg betroffen ist
- Das Hammerschlags- und Leiterrecht
Nachbar hat Betreten des Grundstücks zu dulden
Rechtsgrundlage in Nachbargesetzen oder im Gewohnheitsrecht
Mögliche Entschädigungspflicht bei längerer Nutzung des Nachbargrundstücks
- Das Anwenderecht
Bauern dürfen Nachbargrundstück nutzen, wenn es zur Bestellung der Felder notwendig ist
Erlöschen durch fehlende Inanspruchnahme
Anwenderrecht darf nicht beeinträchtigt werden
- Die Grunddienstbarkeit
Regelung der Nutzung des Nachbargrundstücks im Grundbuch
Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit
Eigentümer des belasteten Grundstücks muss zustimmen
- Gesetzliche Grundlagen
Anwältin für Nachbarrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Tel. 01234 / 56789
eva@mustermann.de
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