Rechtsanwältin Eva Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, eva@mustermann.de
Beeinträchtigungen durch Licht und Beleuchtung
- Was ist erlaubt, was ist verboten?
Probleme durch Beschattung, Schlagschatten und Halogenstrahler
Duldungspflicht bei unwesentlicher Beeinträchtigung
Einhaltung der Grenzwerte der Licht-Richtlinie des LAI
- Entschädigung in Geld für unzumutbare Beeinträchtigungen
Geldentschädigung bei Duldung von wesentlichen Beeinträchtigungen
Kann die Beeinträchtigung zumutbar abgestellt werden?
Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Grad der Beeinträchtigung
- Rechtsprechung
Außenleuchte von 40 Watt Stärke kann untersagt werden
Lichtreflexe einer Glaskuppel können abgewehrt werden
Abschirmeinrichtung für Straßenlaterne kann gefordert werden
- Gesetzliche Grundlagen
Anwältin für Nachbarrecht
Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
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