Nachbarrecht

§ 911 BGB Überfall

Früchte, die von einem Baum oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

Anwältin für Nachbarrecht

Rechtsanwältin Eva Mustermann
Mustermann Kanzlei

Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Tel. 01234 / 56789
eva@mustermann.de

Sie sind Anwalt/Anwältin
für Nachbarrecht?
Dann könnte hier Ihr Name stehen.
Mehr erfahren…